Anleger müssen nach einer Investition in einen geschlossenen Fonds eines ausländischen Anbieters dem Finanzamt an ihrem Wohnsitz eine entsprechende Mitteilung machen.
Darauf weist der Bund der Steuerzahler in Berlin hin. Wer dieser Verpflichtung nicht binnen eines Monats nachkommt, kann mit einem Bußgeld von bis zu 5000 Euro bestraft werden. Das gelte auch für verspätete oder unvollständige Angaben.
Die Anzeigepflicht betreffe selbst denjenigen, der im Fondsprospekt nicht speziell auf die gesetzliche Mitteilungspflicht hingewiesen wurde. Jedoch weisen Bankberater nach Einschätzung des Steuerzahlerbundes in der Regel auf die rechtliche Vorgabe des Fiskus hin. Anders als bei konventionellen Auslandskonten erfährt das Finanzamt bei Fonds nicht von möglichen Gewinnen. Um Steuerausfälle zu vermeiden, wurde die Meldepflicht eingeführt.
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