Die Abgeltungsteuer bringt für viele Anleger steuerliche Vorteile. Sie ist im Vergleich zur bisherigen Besteuerung einiger Anlagen niedriger, sie ist einheitlich und transparent.
Zwar tritt die Abgeltungsteuer erst 2009 in Kraft jedoch sollten Anleger schon jetzt ihre Finanzplanung auf die neue Regelung hin anpassen. So werden für Erträge aus Anlagen, die derzeit noch mit einem Steuersatz von bis zu 45 Prozent belegt werden, wie Sparbücher, Festgeldkonten, Bundesschatzbriefe oder Rentenfonds, ab 2009 nur noch 25 Prozent Abgeltungsteuer fällig. Andererseits werden künftig Veräußerungsgewinne von Kapitalanlagen auch außerhalb der bisher geltenden einjährigen Spekulationsfrist in die Besteuerung einbezogen. Hierzu zählen beispielsweise Anlageformen wie Aktien, Investmentfonds, Anleihen oder Zertifikate. Eine Veranlagung zur Einkommensteuer ist nur noch notwendig, wenn der persönliche Steuersatz niedriger ist als 25 Prozent.
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