Das Kabinett hat's beschlossen, der Gesetzentwurf befindet sich parlamentarischen Verfahren: Ab 2009 kommt auf Sparer eine Abgeltungssteuer zu. Anleger sollten das Vorhaben deshalb in ihre langfristige Finanzplanung einbeziehen. Alle Einnahmen, die mit Kapital erwirtschaftet werden können, also Zinsen, Dividenden, Gewinne bei Aktienverkäufen, Gewinne aus dem Verkauf von Investmentfondsanteilen, Erträge aus Lebensversicherungen, Optionsprämien, Währungsgewinne etc. sind von der neuen Abgeltungssteuer betroffen. Lediglich Einnahmen unterhalb des neuen Sparerpauschbetrages (wie Sparerfreibetrag 801 Euro für Alleinstehende und 1602 Euro für Verheiratete) bleiben steuerfrei. Bis zu 600 Euro steuerfrei bleiben private Veräußerungsgeschäfte. Dazu zählen aber nur noch Spekulationsgewinne aus Immobilien- und Grundstücksgeschäften sowie Gewinne bei Verkäufen bestimmter Wirtschaftsgüter, etwa Briefmarkensammlungen.
Die Verfahrensweise ist verhältnismäßig einfach: 25 Prozent Steuern behält die Bank ein, in der Steuererklärung tauchen die Erträge dann in der Regel gar nicht mehr auf. Jedoch gibt es für diese Regel zahlreiche Ausnahmen. Besonders wichtig ist zum einen die Möglichkeit, die besondere Veranlagung zum pauschalen Steuersatz zu wählen. Das macht Sinn, wenn etwa der Sparerpauschbetrag nicht berücksichtigt wurde. Es gibt auch die Möglichkeit, die Einnahmen zum individuellen Steuersatz zu besteuern. Was vor allem Sinn macht, wenn Steuerzahler tatsächlich weniger als 25 Prozent Steuern zahlen. Nicht immer werden die 25 Prozent einbehalten: Eine Möglichkeiten, die Steuerzahlung (zumindest teilweise) zu vermeiden, ist der Freistellungsauftrag, wie es ihn jetzt bereits gibt. Damit können Steuerpflichtige Steuerzahlungen bis zur Höhe von 801 Euro beziehungsweise 1602 Euro steuerfrei erhalten.
Eine weitere Möglichkeit, ist der so genannte Verlustverrechnungstopf. Haben Sparer bei der Bank, von der sie Zinsen bekommen, im selben Jahr Kapitalanlagen mit Verlust verkauft, können diese angerechnet und so bis zur Höhe der Verluste die Steuerzahlung vermieden werden. Die Regelung der steuerlichen Altlasten ist im Sinne der Steuerpflichtigen sehr positiv ausgefallen. Bei den wichtigsten Kapitaleinnahmen gilt grundsätzlich Vertrauensschutz. Kaufen Sparer im Dezember 2007 Aktien, die sie im Januar 2009 verkaufen, wird keine Abgeltungssteuer einbehalten. weil die Spekulationsfrist von zwölf Monaten abgelaufen ist, wären die Gewinne vielmehr steuerfrei.
Auch Altverluste aus der Zeit vor 2009 gehen nicht verloren: Auf jeden Fall können diese mit entsprechenden Gewinnen bis zum 31. Dezember 2013 verrechnet werden, danach nur noch mit Gewinnen aus privaten Veräußerungsgeschäften - also mit Spekulationsgewinnen aus Immobiliengeschäften oder den bereits erwähnten Briefmarken.
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