Zum 1. Juli 2007 erhöht sich der zulässige Hinzuverdienst für Teilrentner. Hierauf weist die Deutsche Rentenversicherung Bund in Berlin hin.
Für Rentner, die vor Erreichen des 65. Lebensjahr regelmäßig mehr als 350 Euro monatlich neben ihrer Altersrente hinzuverdienen, wird eine Teilrente gezahlt. Ob diese in Höhe von zwei Dritteln, der Hälfte oder einem Drittel der Vollrente gezahlt wird, hängt von der Höhe des Zuverdienstes ab.
Ab dem 1. Juli 2007 ergeben sich bei Durchschnittsverdienern neue Hinzuverdienstgrenzen:
| Alte Bundesländer in Euro | Neue Bundesländer in Euro | |||
| Altersrente als | bis 30.06.2007 | ab 01.07.2007 | bis 30.06.2007 | ab 01.07.2007 |
| 1/3-Teilrente | 1826,49 | 1836,27 | 1605,60 | 1613,99 |
| 1/2-Teilrente | 1371,83 | 1379,18 | 1205,93 | 1212,23 |
| 2/3-Teilrente | 917,16 | 922,08 | 806,25 | 810,46 |
Allerdings sollte man acht geben: Wird auch die Hinzuverdienstgrenze für die Ein-Drittel-Teilrente überschritten, fällt der Rentenanspruch ganz weg.
Teilrentenbezieher können zweimal im Jahr den doppelten Betrag verdienen, ohne ihre Rentenzahlung zu gefährden. Für Neurentner wird die individuelle Hinzuverdienstgrenze im Rentenbescheid mitgeteilt. Leistungsempfänger, die schon länger Rente beziehen, sollten ihre individuellen Hinzuverdienstgrenzen beim jeweiligen Rentenversicherungsträger erfragen.
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