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26.04.2007 Wie Rentner dem Fiskus ein Schnippchen schlagen können

Rentner müssen keine Steuern zahlen? Ein Trugschluss, denn auch im hohen Alter müssen sich immer mehr Rentner mit einer Steuererklärung beschäftigen und dem Staat Zahlungen leisten.

Dies gilt für all jene, die im Jahr über mehr als 7664 Euro (Ehepaare über mehr als 15 329 Euro) zu versteuerndes Einkommen verfügen. Dabei bleiben selbst weitaus höhere Einnahmen oft steuerfrei, denn für den Staat gehört meist nicht der gesamte Betrag von Renten, Pensionen und sonstigem zu diesem Einkommen.

Hier die wichtigsten Fakten für Betroffene.

In Anlage R sind alle Renten, privaten Rentenversicherungszahlungen, Zahlungen aus einem Versorgungswerk des Bundes oder der Länder, aus anderen Renten oder Pensionskassen einzutragen. Aus diesen und weiteren Angaben zum Rentenbeginn etc. wird vom Finanzamt der steuerpflichtige Anteil berechnet. Selbst kleine Beträge für etwaige Werbekosten werden abgezogen. Für höhere Beträge sollten Belege eingereicht werden.

In Anlage N gehören die Einnahmen von Pensionären oder ehemaligen Angestellten, die eine Lohnsteuerkarte abzugeben haben, sowie Rentner, die nebenbei für mehr als 400 Euro im Monat arbeiten.

Für Hilfe im Haushalt bei einem Alter von über 60 oder Hauswirtschaftskosten von Rentnern, die in Pflegeheimen leben, können bis zu 624 Euro abgesetzt werden. Und sogar bis zu 924 Euro werden bei Pflegebedürftigkeit im Heim bzw. bei schwerer Behinderung daheim abgezogen.

Auch Dienstleistungen in Haus und Garten wie zum Beispiel Renovierungskosten können künftig zu 20 Prozent von der Steuerschuld abgezogen werden.

Kranken-, Pflege-, Unfall- und Haftpflichtversicherungsbeiträge können bis 4402 Euro im Jahr abgezogen werden (Ehepaare 8804 Euro) und weitere 1334 Euro (Ehepaare 2668 Euro) zur Hälfte.

Auch Kirchsteuerzahlungen oder Spendenzahlungen von über 36 Euro (Ehepaare 72 Euro) sollten angegeben werden.

Gehen Ausgaben für die Gesundheit, zum Beispiel für Medikamente oder Massagen über eine zumutbare Belastung je nach Lebenssituation hinaus, wird auch dies vom Staat berücksichtigt.

Und selbst Eintragungen von Zinseinnahmen über dem Sparerfreibetrag (2006 - 1421 Euro, 2007 - 801 Euro) lohnen sich, denn meist sind die 30 Prozent Zinsabschlagsteuer höher als der entsprechende Steuersatz und man bekommt Geld zurück.

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