Viele offene Gesetzeslücken, die durch die Rechtssprechung des Bundesfinanzhofs entstanden sind, werden ab dem 1.1.2007 mit dem Jahressteuergesetz geschlossen.
Hier die wichtigsten Neuregelungen im Überblick:
Für Arbeitnehmer gilt:
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Sollen Vergütungen für eine mehrjährige Tätigkeit zukünftig auch noch nach der
Fünftelregelung ermäßigt besteuert werden, so muss die Tätigkeit mind. zwei Kalenderjahre berühren und mehr als zwölf Monate ausgeführt worden sein
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Auch für negative Einkünfte von mehr als 410 Euro neben dem Gehalt gilt ab 2007 die übliche
zweijährige Abgabefrist für die Steuererklärung
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Geschenke an ihre Arbeitnehmer dürfen von Arbeitgebern in Zukunft mit 30 Prozent pauschal
versteuert werden
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Neben Arbeitgeberbeiträgen zur kapitalgedeckten Pensionskasse bleiben in Zukunft auch
jene zu einer umlagefinanzierten Pensionskasse steuerfrei
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Die Bergmannsprämie wird bis 2008 gänzlich abgeschafft
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Die Sozialversicherungsfreiheit von Sonn-, Feiertags und Nachtzuschlägen wird künftig auf
25 Euro Grundbetrag begrenzt
Für Selbstständige gilt:
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Bilanzierungspflicht ab einer neuen Grenze von 500.000 Euro
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Die pauschale Mini-Job Abgabe erhöht sich ab Juli von 25 auf 30 Prozent
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Das Absetzen von Rürup-Rentenbeiträgen ist künftig mit dem gesetzlichen Anteil als Versorgungsaufwendung möglich
Für Arbeitnehmer & Selbstständige gilt:
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Kosten, die für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte anfallen, dürfen in Zukunft nicht
mehr als Werbungskosten geltend gemacht werden, sondern gelten als Privatsache.
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Auch Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln sind nicht mehr als tatsächliche Kosten abzuziehen. Eine Härtefallregelung gilt lediglich für Fernpendler, die ab dem 21. Kilometer eine Pauschale von 30 Cent pro gefahrenen Kilometer geltend machen dürfen
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Ist ein häusliches Arbeitszimmer nicht der Mittelpunkt der gesamten beruflichen Tätigkeit, so
wird auch dies in Zukunft nicht mehr steuerlich berücksichtigt
Für Eltern gilt:
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Zahlung des Kindergeldes nur noch bis zum 25. Lebensjahr. Es besteht jedoch eine
Übergangsregelung für Grenzfälle
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Neues Elterngeld ab 1.1.2007
Für Kapitalanleger gilt:
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Absenkung des Sparerfreibetrages auf 750 Euro (Ehepaare 1.500 Euro)
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Prüfung des Staates der Jahresbescheinigung über Kapitalerträge in Zukunft zulässig
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Starke Einschränkung von Steuerstundungsmodellen, bei denen Fonds Anlegern hohe
Verluste zuweisen (rückwirkend zum 1.1.2006)
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Verluste aus Spekulationsgeschäften dürfen in Zukunft nicht mehr in dem Jahr erklärt werden, in dem sie mit einem Spekulationsgewinn verrechnet werden, sondern in dem Jahr, in dem der Verlust entstanden ist
Für alle Steuerzahler gilt:
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Reichensteuer von 45% auf Einkommen von über 250.000 Euro (Ehepaare 500.000 Euro)
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Neue Umsatzsteuer und Versicherungssteuer von 19%
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Zukünftig gebührenpflichtige, jedoch auch schriftliche Auskunft durch das Finanzamt
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In Zukunft gilt auch für die Verlustfeststellungserklärung die gleiche Abgabefrist wie für die
Einkommenssteuererklärung
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Ausweitung der Rürup-Rentenanbieter auf zukünftig auch Banken, Investmentgesellschaften, Finanzdienstleister, betriebliche Pensionsfonds und Pensionskassen
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Im Falle von Einspruchsmassenverfahren veröffentlichen die Finanzämter zukünftig Allgemeinverfügungen im Bundessteuerblatt statt einzelne Einspruchsentscheidungen zu versenden