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18.07.2007 Eilt: Hausschenkung

Um höhere Steuern auf vererbte oder verschenkte Immobilien zu umgehen, haben Hausbesitzer nur noch rund 160 Tage Zeit. So lange noch gehen Grundstücke im Schnitt mit 50 Prozent und im günstigsten Fall sogar mit nur 20 Prozent des Verkehrswerts in die Steuerrechnung ein.

Ab 2008 gilt ein neues Erbschaftsteuerrecht als Reaktion auf die Vorgabe des Bundesverfassungsgerichts, wonach Grundstücke mit dem momentanen Preis anzusetzen sind. Basis hierfür ist eine neue Zweiteilung: Ein- und Zweifamilienhäuser sowie Eigentumswohnungen werden im Sachwertverfahren nach der Formel Raummeterpreis mal Quadratmeter bewertet, einschließlich aller Grundflächen, somit auch Keller, Dachgeschoss und Wintergarten. Für Mietimmobilien bleibt es beim Ansatz der Jahresmieten. Doch aus dem Faktor 12,5 wird bei Neubauten 19,6 und auch ältere Häuser kommen nicht viel besser weg. Ein Altersabschlag wie aktuell ist nicht mehr vorgesehen. Der Wert von Grund und Boden wird im Gegensatz zu heute in beiden neuen Verfahren zu dem Gebäudepreis dazu gerechnet. Bei diesen Aussichten sollte die verbleibende Zeit von etwas über fünf Monaten noch zu steuersparenden Nachfolgegestaltungen genutzt werden.

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