Die in diesen Tagen zugestellten Einkommenssteuerbescheid für das Jahr 2006 sollten Steuerzahler genauestens unter die Lupe nehmen. Vor allem geht es darum festzustellen, ob das Finanzamt von den Angaben in der Steuererklärung abgewichen ist und ob im Steuerbescheid Fehler enthalten sind.
Speziell sollte darauf geachtet werden, ob Einnahmen und geltend gemachte Abzugsbeträge, wie etwa Werbungskosten, Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen oder Handwerkerrechnungen, richtig angesetzt worden sind, hat das Finanzamt alle Freibeträge eingetragen und wurden etwaige Abzugsbeträge, z. B. Kinderbetreuungskosten, berücksichtigt.
Ist das Finanzamt von den Angaben der Erklärung im Steuerbescheid abgewichen und erscheint diese Abweichung nicht berechtigt, so besteht die Möglichkeit, innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe gegen den Steuerbescheid Einspruch beim Finanzamt einzulegen. Der Einspruch muss schriftlich erfolgen und begründet werden und ist kostenfrei.
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