Was viele Leute unterschätzen, ist dass ab einer bestimmten Regelmäßigkeit auch Privatverkäufe zur unternehmerischen Einnahmequelle werden können. Gerade im Falle von online Auktionshäusern stellt das eine leicht zu übersehende Falle dar. Bis zu welchen Beträgen oder welchen monatlichen Umsätzen sind die vermeidlichen Privatverkäufe steuerfrei, ab wann beginnt das Unternehmertum und wie sind dann resultierende Gewinne zu versteuern?
In folgendem Artikel haben wir die wichtigsten Regularien und Tipps für Sie zusammengestellt:
Jeder der die Absicht hat Gewinne zu erzielen, d.h. wer Güter kurz nach der Anschaffung wieder verkauft, völlig ausreichend sind ein paar dieser Geschäfte jede Woche, wird als Unternehmer tätig und muss nicht nur ein Gewerbe anmelden, sondern auch Einkommen-, Gewerbe- und Umsatzsteuer zahlen. Dabei ist es gleich, ob der Händler noch als Angestellter sein Geld verdient oder nicht. Wer dem nicht nachkommt, muss mit Nachzahlungen und sogar mit Strafen rechnen, denn der Tatbestand von Steuerhinterziehung ist somit erfüllt. Da die Behörden ihre Computer aufgerüstet haben, können die Online-Plattformen systematisch nach regelmäßig auftretenden Nutzern durchforstet werden. Falsche Umsatzsteuer-Identifikationsnummern registriert das Programm der speziell entwickelten Software Xpider von allen möglichen Verkaufsplattformen und informiert bei Unregelmäßigkeiten oder Auffälligkeiten automatisch die jeweiligen Finanzbehörden der Bundesländer. Ebenso speichert es Daten über die Käufe und Verkäufe einzelner Anbieter.
Daher raten wir Ihnen, einen Steuerberater aufzusuchen, wenn sie hohe Gewinne erzielen. Dieser hilft den tatsächlichen Gewinn zu berechnen und welche Kosten abgesetzt werden können. Teilweise ist der Gewinn nach Abzug aller Kosten sogar so niedrig, dass gar keine Steuern fällig werden.
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