Wer kennt das nicht? Die Pendlerpauschale wird gekürzt, weil der Finanzbeamte dem Routenplaner mehr Glauben schenkt, wenn es um die Länge des Arbeitsweges geht, als dem Steuerzahler selbst.
Eine Entscheidung des Finanzgerichts Düsseldorf besagt aber nun, dass auch große Umwege in Zukunft in Ordnung seien, wenn eine Zeitersparnis vom Pendler nachgewiesen werden könne.
Der zugrunde liegende Fall: Eine Frau aus Dormagen hatte in ihrer Steuererklärung Fahrten von insgesamt 44 km pro Tag angegeben, obwohl der Routenplaner lediglich eine Entfernung von 25 km für die betreffende Strecke errechnet hatte. Prompt folgte ein Steuerabzug von 3280 auf 1913 Euro.
Laut dem Finanzgericht vollkommen zu Unrecht, denn zwar führe der kürzeste Weg durch die Düsseldorfer Innenstadt, doch dauere dieser in der morgendlichen Rushhour bis zu 25 Minuten länger, als die von der Pendlerin gewählte, 44 km lange Strecke. Mit einer Gesamtersparnis von mehr als einer halben Stunde pro Tag sei die volle Pauschale deshalb völlig gerechtfertigt, zumal die Pendlerin die Düsseldorfer Innenstadt durch ihr Fahrverhalten entlaste.
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