Ab 2009 bringt die Abgeltungssteuer für Kapitaleinkünfte einige Verbesserungen für Kapitalanleger, aber auch einige Verschlechterungen. in zwei Jahren sollen Zinsen, Dividenden und Veräußerungsgewinne pauschal mit 25 Prozent besteuert werden.
Auf die 25-prozentige Abgeltungssteuer wird auch Solidaritätszuschlag fällig, sodass sich die Gesamtbelastung auf 26,375 Prozent summiert. Dazu kann noch die Kirchensteuer kommen. Kirchensteuerpflichtige Anleger müssen der Bank mitteilen, ob sie evangelisch oder katholisch sind. Diese führt die Kirchensteuer an das Finanzamt mit ab, das die Kirchensteuer dann an die Kirchen weiterleitet.
Mit der Abgeltungssteuer wird das Halbeinkünfteverfahren abgeschafft. Auf diese Weise werden auch Dividenden und Veräußerungsgewinne wieder zu 100 Prozent besteuert und nicht wie momentan nur zu 50 Prozent.
Bei der Abgeltungssteuer können Sie keine tatsächlichen Werbungskosten ansetzen. Lediglich ein neuer Sparer-Pauschbetrag in Höhe von 801 bzw. 1.602 Euro wird nicht besteuert.
Sparer mit einem Grenzsteuersatz unter 25 Prozent können ihre Kapitalerträge und Veräußerungsgewinne wie bisher in der Steuererklärung angeben. Bei Abgabe einer Steuererklärung, wird die Abgeltungssteuer auf die Einkommensteuer angerechnet – so wie es derzeit bei Zinsabschlag bzw. Kapitalertragsteuer der Fall ist. Außerdem können Sie in diesem Fall Ihre Werbungskosten abziehen – anders als bei der Abgeltungssteuer.
Die erst 2004 eingeführte Jahresbescheinigung über Kapitalerträge und Veräußerungsgewinne wird abgeschafft.
Mit der Abgeltungssteuer soll der Kontenabruf zur Kontrolle der Kapitaleinkünfte überflüssig werden. Er soll nur noch dann durchgeführt werden, wenn staatliche Sozialleistungen beantragt wurden.
Eine Möglichkeit, der Abgeltungssteuer zu entgehen, bietet der so genannte Verlustverrechnungstopf. Wurden bei der Bank, von der beispielsweise steuerpflichtige Zinsen kommen, im selben Jahr Kapitalanlagen mit Verlust verkauft, dann können die Verluste angerechnet werden und so bis zur Höhe der Verluste die Steuerzahlung auf die Zinserträge vermieden werden.
Unser Tipp:
Günstig ist es bereits jetzt die Verlustverrechnung in die Finanzplanung einzubeziehen, auch wenn die Abgeltungssteuer noch nicht Gesetz ist. Außerdem sollte man prüfen, ob es im Hinblick auf die neuen Regelungen sinnvoll ist, etwaige Verluste aus Wertpapiergeschäften, die jetzt nicht mehr steuerlich nutzbar wären, bis zum Jahr 2009 "aufzuheben".
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