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04.06.2007 Pendler kämpfen um ihr Recht

Der Dauerstreit um die Pendlerpauschale hält nicht an, denn Zwischenerfolge bringen der Allgemeinheit keinen Nutzen. So sprachen sich die Finanzgerichte Niedersachsen und Saarland für die Pendlerpauschale ab dem ersten Kilometer aus, die Abschaffung sei nicht mit dem Grundgesetz zu vereinbaren. Die Entscheidung liegt nun beim Bundesverfassungsgericht. Das weckt Hoffnungen eines jeden Betroffenen, denn ein „Sieg“ bedeutet Steuern sparen. Der dabei angerechnete Freibetrag würde bei einer „Niederlage“ wesentlich geringer aus- oder gar komplett entfallen. Nun wird Pendlern mit Werbungskosten von über 1520 Euro im Jahr geraten einen Antrag für die Eintragung ab dem ersten Kilometer zu stellen, was jedoch nach zweifacher Ablehnung des Finanzamtes zum Finanzgericht gelangen und damit Kosten verursachen kann. Dieser Weg ist also nicht unbedingt kosten- und auch nicht risikofrei, ein Kläger scheiterte bereits.

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