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03.06.2007 Finanzamt belohnt Engagement, Ehrenämter und Spenden

Den Kirchenchor leiten, mit der Kinderfußballmannschaft nach der Schule trainieren oder gemeinnützige Arbeit im Tierheim leisten. Wurden diese und andere ehrenamtliche und wohltätige Arbeiten bisher vielmehr durch das Wissen darum belohnt, anderen Menschen einen guten Dienst erwiesen zu haben, so will zukünftig auch das Finanzamt mit höheren Steuervorteilen für Helfer, Ehrenämter und Spenden engagierte Bundesbürger belohnen. Lag die Grenze des so genannten "Übungsleiterfreibetrags" bisher noch bei 1.848 Euro so sollen all jene, die nebenbei in einem gemeinnützigen Verein, Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts arbeiten, in Zukunft bis zu 2.100 Euro im Jahr steuer- und abgabefrei dazuverdienen können.

Auch in Zukunft können Nebenjobs entweder über die Steuerkarte, als Minijob ohne Abgaben oder auf Honorarbasis angegeben werden, wobei bei Ersterem der Freibetrag bereits bei der Auszahlung berücksichtigt werden kann. Auch bei Nicht-Arbeitnehmern kann ein Nebenjob auf Steuerkarte durchaus lohnen. Mit dem Arbeitnehmerpauschbetrag von 920 Euro können sie so bis zu 3.020 Euro Lohn jährlich ohne Steuern und Sozialabgaben ausgezahlt bekommen, monatlich also 252 Euro. Im Vergleich dazu sogar noch vorteilhafter: Ein Minijob auf 400-Euro-Basis. Hier steigt der Lohn, den jeder Minijobber damit steuer- und sozialversicherungsfrei verdienen kann durch den Überleitungsfreibetrag von 2.100 Euro sogar auf 575 Euro monatlich an. Darüber hinaus werden nebenbei verdiente Honorare aus selbstständiger Arbeit in beliebiger Höhe vollkommen abgabenfrei ausgezahlt, der Übungsleiterfreibetrag kann später in der Steuererklärung geltend gemacht werden. Auch für ehrenamtliche Helfer und unentgeltlich Arbeitende soll sich in Zukunft viel ändern. So sollen beispielsweise gemeinnützige Tätigkeiten beim Malteser Hilfsdienst oder dem Deutschen Roten Kreuz auch rückwirkend ab 1. Januar mit einer Steuergutschrift von 300 Euro belohnt werden. Voraussetzung: Die Arbeit muss freiwillig und vollkommen kostenlos ausgeführt werden und mindestens 20 Stunden im Monat bzw. 240 Stunden im Jahr betragen. Schüler, Studenten und Rentner, die zwar einem Ehrenamt nachgehen, aber keine Steuern zahlen, erhalten jedoch keine Leistungen.

Vor allem für wohltätige Spender aber, soll es zukünftig einen geringeren bürokratischen Aufwand und vor allem weitaus größere Möglichkeiten zum Steuern sparen geben. So soll das Finanzamt zukünftig von Spenden für förderungswürdige Zwecke wie Jugendclubs oder Sturmflutopfer 20 Prozent vom Gesamtbetrag der Einkünfte als Sonderausgaben anerkennen. Bei Einkünften eines Spenders von beispielsweise 30.000 Euro beliefe sich das bereits auf 6.000 Euro im Jahr. Ein großer Unterschied. Denn derzeit konnten lediglich maximal 10% der Gesamteinkünfte eines Spenders mit Steuervorteil gespendet werden.

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