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Zwischenerzeugnissteuer

Besteuerungsgegenstand:

  • Alkoholische Getränke (zwischen Wein und Spirituosen) mit einem Alkoholgehalt von mehr als 1,2 % Vol. bis 22 % Vol. die nicht nach Schaumwein oder Bier besteuert werden (z.B. Portwein)

Steuersatz:

  • 153 € je hl
  • 102 € je hl – Alkoholgehalt nicht mehr als 15% Vol.
  • 136 € je hl – bei Flaschen mit Schaumweinstopfen zzgl. besonderer Halterung, bei +20°C 3 oder mehr bar Überdruck

Steuerart:

  • Verbrauchsteuer

Wissenswertes:

  • 2001 betrug das Aufkommen ca. 31,2 Millionen Euro
  • für Zwischenerzeugnisse gelten die Vorschriften des Schaumweinsteuerrechts

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