Als werden Aufwendungen des Arbeitgebers bezeichnet, die in folgenden Fällen an den Arbeitnehmer bzw. ihn nahe stehenden Personen, geleistet werden:
Zu diesen gehören folgende Beiträge die vom Arbeitgeber geleistet werden und keiner Besteuerung unterliegen:
Besitzt ein Arbeitnehmer eine Befreiung der Pflicht zur gesetzlichen Rentenversicherung, sind auch die vom Arbeitgeber geleisteten Zuschüsse für folgende Aufwendungen des Arbeitnehmers von der Steuer befreit:
Die Steuerbefreiung wird allerdings nur gewährt, wenn die Zuschüsse nicht mehr als die Hälfte der gesamten Aufwendungen ausmachen und nicht mehr beträgt als der ursprüngliche Arbeitgerberanteil der bei der gesetzlichen Rentenversicherung zu leisten wäre.
Bald ist wieder die jährliche Steuererklärung fällig und damit die Frage, welche Ausgaben abgerechnet werden können. Ein wichtiger Posten, der jedoch gern unterschätzt wird, sind die jährlich anfallenden... [mehr]
Das Bundeszentralamt für Steuern hat einen neuen Datenpool eingeführt, der Einkommen aller Art aufdeckt. Finanzämter können nun besser die Einkünfte der Steuerzahler abgleichen und Steuertrickser entlarven. Viele... [mehr]
Für viele ist das Verfassen der Steuererklärung eher eine lästige Angelegenheit, allerdings ist es Grundlage für etwaige Erstattungen der gezahlten Vorsorge- und Versicherungsbeiträge. Wer Steuern erstattet bekommen... [mehr]
Das neue Jahr bedeutet für Arbeitnehmer eine frohe Botschaft: Insgesamt bis zu 160 Euro mehr bekommen sie durch Änderungen im Steuer- und Abgaberecht vom Staat geschenkt. Der Jahreswechsel 2011 / 2012 bringt mehr Geld in... [mehr]
Das Bundeskabinett hat am Mittwoch das Gesetz zum Abbau der kalten Progression beschlossen. Zum einen wird das Einkommenssteuergesetz und zum anderen das Finanzausgleichsgesetz geändert. Mit den gesetzlichen Neuerungen... [mehr]
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