Ist im Ehevertrag von Eheleuten nichts anderes vorgesehen, leben diese in einem bürgerlich-rechtlichen Güterstand der , welche durch Tod oder Scheidung eines Partners beendet wird. Wird die durch den Tod eines Gatten beendet und erfolgte zu Lebzeiten kein Zugewinn durch Vermögensübertragung, haftet den Ausgleichsbetrag keine Erbschaftsteuer an. Dasselbe hat Gültigkeit bei der Beendigung der durch Scheidung, wobei der Ausgleichsbetrag nicht mit Schenkungsteuer behaftet ist.
Vermögen das in die eingebracht oder später erworben wurde, wird zum Zeitpunkt des Erwerbs bzw. der Heirat nicht zum gemeinschaftlichen Vermögen der Ehegatten gezählt. Das Vermögen wird viel mehr von jeden Gatten selbst verwaltet wobei die Ehepartner zusätzlich einer gewissen Verfügungsbeschränkung unterliegen. Das hat zu Folge dass kein Ehepartner die alleinige Verfügung über das gesamte Vermögen sondern nur über einzelne Gegenstände des Haushalts, hat.
Bald ist wieder die jährliche Steuererklärung fällig und damit die Frage, welche Ausgaben abgerechnet werden können. Ein wichtiger Posten, der jedoch gern unterschätzt wird, sind die jährlich anfallenden... [mehr]
Das Bundeszentralamt für Steuern hat einen neuen Datenpool eingeführt, der Einkommen aller Art aufdeckt. Finanzämter können nun besser die Einkünfte der Steuerzahler abgleichen und Steuertrickser entlarven. Viele... [mehr]
Für viele ist das Verfassen der Steuererklärung eher eine lästige Angelegenheit, allerdings ist es Grundlage für etwaige Erstattungen der gezahlten Vorsorge- und Versicherungsbeiträge. Wer Steuern erstattet bekommen... [mehr]
Das neue Jahr bedeutet für Arbeitnehmer eine frohe Botschaft: Insgesamt bis zu 160 Euro mehr bekommen sie durch Änderungen im Steuer- und Abgaberecht vom Staat geschenkt. Der Jahreswechsel 2011 / 2012 bringt mehr Geld in... [mehr]
Das Bundeskabinett hat am Mittwoch das Gesetz zum Abbau der kalten Progression beschlossen. Zum einen wird das Einkommenssteuergesetz und zum anderen das Finanzausgleichsgesetz geändert. Mit den gesetzlichen Neuerungen... [mehr]
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