Als zugeflossen zählen einnahmen wenn ein Steuerpflichtiger die Verfügung über sie hat. Steuerlich anzusetzen sind sie im selben Kalenderjahr in dem sie dem sich der Zufluss auf den Steuerpflichtigen erübrigte. Regelmäßig wiederkehrende Einnahmen, deren Zufluss kurz vor Beginn bzw. kurz nach Beendigung des Kalenderjahres, erfolgte, dem sie wirtschaftlich zugehören, werden auch als in diesem Jahr bezogen anerkannt. Die Zeitspanne "kurz vor" bzw. "kurz nach" beschreibt im Normalfall 10 Tage!
Das findet seine Anwendung in der Gewinnermittlung nach Einnahmen- bzw. Überschussrechnung und findet seine Beachtung in der Ermittlung von Überschusseinkünften. Für die Gewinnermittlung nach Betriebsvermögensausgleich ist es jedoch gänzlich unrelevant.
Bald ist wieder die jährliche Steuererklärung fällig und damit die Frage, welche Ausgaben abgerechnet werden können. Ein wichtiger Posten, der jedoch gern unterschätzt wird, sind die jährlich anfallenden... [mehr]
Das Bundeszentralamt für Steuern hat einen neuen Datenpool eingeführt, der Einkommen aller Art aufdeckt. Finanzämter können nun besser die Einkünfte der Steuerzahler abgleichen und Steuertrickser entlarven. Viele... [mehr]
Für viele ist das Verfassen der Steuererklärung eher eine lästige Angelegenheit, allerdings ist es Grundlage für etwaige Erstattungen der gezahlten Vorsorge- und Versicherungsbeiträge. Wer Steuern erstattet bekommen... [mehr]
Das neue Jahr bedeutet für Arbeitnehmer eine frohe Botschaft: Insgesamt bis zu 160 Euro mehr bekommen sie durch Änderungen im Steuer- und Abgaberecht vom Staat geschenkt. Der Jahreswechsel 2011 / 2012 bringt mehr Geld in... [mehr]
Das Bundeskabinett hat am Mittwoch das Gesetz zum Abbau der kalten Progression beschlossen. Zum einen wird das Einkommenssteuergesetz und zum anderen das Finanzausgleichsgesetz geändert. Mit den gesetzlichen Neuerungen... [mehr]
Service
Suchen Sie vielleicht?
Informationen