Kostenlose Informationen und Vergleiche von Geld.de Bild
Bekannt aus der TV Werbung

Zuflussprinzip

Als zugeflossen zählen einnahmen wenn ein Steuerpflichtiger die Verfügung über sie hat. Steuerlich anzusetzen sind sie im selben Kalenderjahr in dem sie dem sich der Zufluss auf den Steuerpflichtigen erübrigte. Regelmäßig wiederkehrende Einnahmen, deren Zufluss kurz vor Beginn bzw. kurz nach Beendigung des Kalenderjahres, erfolgte, dem sie wirtschaftlich zugehören, werden auch als in diesem Jahr bezogen anerkannt. Die Zeitspanne "kurz vor" bzw. "kurz nach" beschreibt im Normalfall 10 Tage!

Das findet seine Anwendung in der Gewinnermittlung nach Einnahmen- bzw. Überschussrechnung und findet seine Beachtung in der Ermittlung von Überschusseinkünften. Für die Gewinnermittlung nach Betriebsvermögensausgleich ist es jedoch gänzlich unrelevant.

Steuersparkonzepte kostenlos anfordern
*  
* *
* *
* *
* *
* *
* *
*
Ihre persönlichen Angaben werden über eine sichere Verbindung (SSL) gesendet!
Rabatt höhere Leistungen kompetenter Support immer den günstigen Tarif umfangreiche Information

Aktuelles aus unserem GELD.de-Blog

Partnerprogramm  |   Für Makler  |   Werbung  |   Wir über uns  |   Newsletter  
Presse  |   Jobs  |   Partner  |   Kontakt

Versicherungsgesellschaften |  Krankenkassen |  Kreditinstitute |  Bausparkassen |  GELD.de - Top Produkte 
Wissen |  Impressum |  Datenschutz |  AGB |  Sitemap

Copyright © Geld.de 2012. Alle Rechte vorbehalten.