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Zollfahndung

Folgende Aufgaben sind von der zu übernehmen:

  • Das Ergründen von Zoll- bzw. Steuerstraftaten und Zoll- bzw. Steuerordnungswidrigkeiten
  • Das Ermitteln der Grundlage zur Besteuerung bei Zoll- bzw. Steuerstraftaten und Zoll- bzw. Steuerordnungswidrigkeiten
  • Die Ermittlung und Aufdeckung unentdeckter Steuerfälle
  • Die Ermittlung (steuerliche) inkl. der Außenprüfung auf Wunsch der zuständigen Finanzbehörde
  • Die Aufgaben die ihnen sonst von der Finanzbehörde übertragen werden

Dienststellen der Landesfinanzbehörde sowie die sämter, die mit der Steuerfahndung bevollmächtigt wurden sind haben dieselben Ermittlungsbefugnisse wie die Finanzämter. Dazu zählt beispielsweise die Durchsuchung von Papieren innerhalb einer Durchsuchung. Beamte der Steuerfahndung / sind Hilfsbeamte des Staatsanwalts zudem bedürfen sie den gleichen Rechten und Pflichten wie Beamte / Behörden der Polizei (nach Vorschriften der Strafprozessordnung).

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