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Zinsen

die auf Spareinlagen gezahlt werden sind gewöhnlich immer wiederkehrende Einkünfte die Normalfall am Jahresende fällig sind auch wenn die Gutschrift erst im Folgejahr erfolgt werden sie den vergangenen Jahr angerechnet. Im Gegensatz dazu werden die am Jahresanfang fällig sind auch diesem Jahr angerechnet wenn sie schon am Vorjahresende gezahlt wurden.

Alle unterliegen einem Zinsabschlag. Mehr dazu finden Sie unter Zinsabschlag.

Seit 01.07.2005 ist die EU-Zinsrichtlinie in Kraft getreten. Das bedeutet das 22 Staaten der EU, Kontrollmitteilungen über die Zinserträge von EU Bürgern an die zuständigen Finanzämter senden. Diese Verfahren wird jährlich ausgeführt wobei Luxemburg, Österreich und die Schweiz von dieser Regelung ausgenommen sind allerdings erheben diese eine Quellsteuer auf Zinserträge (ab 2005 - 15 %, ab 2008 - 20%, ab 2011 - 35%).

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