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Zinsabschlag

Eine Form der Kapitalertragsteuer ist der welcher mit 30 % vom Kapitalertrag erhoben wird, bei Tafelgeschäften beträgt er sogar 35 %. Der wird auf Zinserträge des Steuerpflichtigen erhoben, er ist vom zuständigen Kreditinstitut einzubehalten und anschließend an das Finanzamt abzuführen. Das ist allerdings bei Vorlage eines Freistellungsauftrages oder Überschreitung des Freistellungsbetrages, nicht der Fall. Die Verrechnung des es mit der Einkommensteuerschuld erfolgt innerhalb der jährlichen Einkommensteuerveranlagung. Auf nachfolgende Kapitalerträge wird kein erhoben:

  • Girokontenguthaben welches mit weniger als 1 % versteuert wird
  • Zinsen die 10 € im Jahr je Guthaben nicht überschreiten und deren Gutschrift nur einmal jährlich erfolgt
  • wenn bestimmte Gegebenheiten erfüllt sind (z.B. Sparzulagengewährung) Zinsen für Bausparguthaben

Tipp!

Wurde vom Steuerpflichtigen ein an das Finanzamt gezahlt, ist es empfehlenswert Ende des Kalenderjahres eine Einkommensteuererklärung beim Finanzamt einzureichen. Besonders angebracht ist dies bei Steuerzahlern deren Kapitalerträge höher sind als die restlichen Einkünfte was z.B. bei Rentner oder Studenten oft der Fall ist.

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