Kostenlose Informationen und Vergleiche von Geld.de Bild
Bekannt aus der TV Werbung

Zimmervermietung

Werden Schlaf- und Wohnräumen mit den Zweck einer kurzfristigen Beherbergung von Fremden vermietet, wird Umsatzsteuer erhoben. Das Umsatzsteuergesetz beinhaltet jedoch einzelne Vorschriften aus denen sich eine Umsatzsteuerbefreiung ergibt. Folgende Leistungen sind daher Umsatzsteuerfrei:

  • Beköstigungs-, Beherbergungs- sowie übliche Naturalleistungen die durch Einrichtungen und Personen erfolgen und vorrangig den Zweck der Erziehung, Ausbildung, Fortbildung oder Säuglingspflege von jugendlichen Personen (bis Vollendung des 27. Lebensjahres) dienen.
  • Beherbergungsleistungen, für Bedürftige von:
    • amtlich anerkannten Verbänden
    • freien Wohlfahrtspflegen oder denen dienende Körperschaften
    • Personenvereinigungen/Vermögensmassen die Mitglied in einen Wohlfahrtsverband sind
  • Leistungen durch das Deutschen Jugendherbergswerk, Hauptverband für Jugendwandern bzw. Jugendherbergen e.V., und ebenfalls alle diesen Verband angeschlossenen Untergruppen, Jugendherbergen sowie Einrichtungen, wenn deren Leistungen den Zwecken der Satzung unmittelbar, dienen
Steuersparkonzepte kostenlos anfordern
*  
* *
* *
* *
* *
* *
* *
*
Ihre persönlichen Angaben werden über eine sichere Verbindung (SSL) gesendet!
Rabatt höhere Leistungen kompetenter Support immer den günstigen Tarif umfangreiche Information

Aktuelles aus unserem GELD.de-Blog

Partnerprogramm  |   Für Makler  |   Werbung  |   Wir über uns  |   Newsletter  
Presse  |   Jobs  |   Partner  |   Kontakt

Versicherungsgesellschaften |  Krankenkassen |  Kreditinstitute |  Bausparkassen |  GELD.de - Top Produkte 
Wissen |  Impressum |  Datenschutz |  AGB |  Sitemap

Copyright © Geld.de 2012. Alle Rechte vorbehalten.