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Aufwendungen für deren Nutzung ausschließlich beruflicher Herkunft ist, können steuerlich als Betriebsausgaben bzw. Werbungskosten geltend gemacht werden z.B. ein Geschäftsführer nutzt ein "Managermagazin". Eine private Mitnutzung ist dabei irrelevant und fällt nicht ins Gewicht.

Tipp!
Achten Sie darauf dass beim Kauf das Datum, der Titel der Zeitschrift sowie der Preis auf den Kassenbon ausgeschrieben ist.

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