Kostenlose Informationen und Vergleiche von Geld.de Bild
Bekannt aus der TV Werbung

Wohnungsbauprämie

Die ist eine staatliche Förderung die zur Bildung von Bausparkapital beitragen soll und maximal 7 Jahre gewährt wird. Seit 2004 sind 8,8 % der Bausparsumme Prämienbegünstigt, allerdings nur bis zu einen Höchstbetrag von 512 € für Ledige und 1024 € für Verheiratete pro Jahr. Wir der Höchstbetrag jedoch nicht erreicht verringert sich demzufolge auch die Förderung des Staates. Liegt das zu versteuernde Jahreseinkommen nicht über 25.600 €, besteht Anspruch auf die Förderung. Bei Ehepaaren die eine Zusammen Veranlagung der Einkommensteuer haben liegt die Einkommensgrenze bei 51.200 €. Die Anforderung der Prämie erfolgt vom Kreditinstitut beim Finanzamt, auf Antrag des Bausparers und wird bei Bausparverträgen die nach dem 31.12.1991 abgeschlossen wurden, erst nach Auszahlung der Bausparsumme zugeteilt. Bei Älteren Bausparverträgen erfolgt eine jährliche Prämienzuteilung.

Steuersparkonzepte kostenlos anfordern
*  
* *
* *
* *
* *
* *
* *
*
Ihre persönlichen Angaben werden über eine sichere Verbindung (SSL) gesendet!
Rabatt höhere Leistungen kompetenter Support immer den günstigen Tarif umfangreiche Information

Aktuelles aus unserem GELD.de-Blog

Partnerprogramm  |   Für Makler  |   Werbung  |   Wir über uns  |   Newsletter  
Presse  |   Jobs  |   Partner  |   Kontakt

Versicherungsgesellschaften |  Krankenkassen |  Kreditinstitute |  Bausparkassen |  GELD.de - Top Produkte 
Wissen |  Impressum |  Datenschutz |  AGB |  Sitemap

Copyright © Geld.de 2012. Alle Rechte vorbehalten.