Die ist eine staatliche Förderung die zur Bildung von Bausparkapital beitragen soll und maximal 7 Jahre gewährt wird. Seit 2004 sind 8,8 % der Bausparsumme Prämienbegünstigt, allerdings nur bis zu einen Höchstbetrag von 512 € für Ledige und 1024 € für Verheiratete pro Jahr. Wir der Höchstbetrag jedoch nicht erreicht verringert sich demzufolge auch die Förderung des Staates. Liegt das zu versteuernde Jahreseinkommen nicht über 25.600 €, besteht Anspruch auf die Förderung. Bei Ehepaaren die eine Zusammen Veranlagung der Einkommensteuer haben liegt die Einkommensgrenze bei 51.200 €. Die Anforderung der Prämie erfolgt vom Kreditinstitut beim Finanzamt, auf Antrag des Bausparers und wird bei Bausparverträgen die nach dem 31.12.1991 abgeschlossen wurden, erst nach Auszahlung der Bausparsumme zugeteilt. Bei Älteren Bausparverträgen erfolgt eine jährliche Prämienzuteilung.
Bald ist wieder die jährliche Steuererklärung fällig und damit die Frage, welche Ausgaben abgerechnet werden können. Ein wichtiger Posten, der jedoch gern unterschätzt wird, sind die jährlich anfallenden... [mehr]
Das Bundeszentralamt für Steuern hat einen neuen Datenpool eingeführt, der Einkommen aller Art aufdeckt. Finanzämter können nun besser die Einkünfte der Steuerzahler abgleichen und Steuertrickser entlarven. Viele... [mehr]
Für viele ist das Verfassen der Steuererklärung eher eine lästige Angelegenheit, allerdings ist es Grundlage für etwaige Erstattungen der gezahlten Vorsorge- und Versicherungsbeiträge. Wer Steuern erstattet bekommen... [mehr]
Das neue Jahr bedeutet für Arbeitnehmer eine frohe Botschaft: Insgesamt bis zu 160 Euro mehr bekommen sie durch Änderungen im Steuer- und Abgaberecht vom Staat geschenkt. Der Jahreswechsel 2011 / 2012 bringt mehr Geld in... [mehr]
Das Bundeskabinett hat am Mittwoch das Gesetz zum Abbau der kalten Progression beschlossen. Zum einen wird das Einkommenssteuergesetz und zum anderen das Finanzausgleichsgesetz geändert. Mit den gesetzlichen Neuerungen... [mehr]
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