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Wohneigentümergemeinschaft

Wird die Tätigkeit einer nachhaltig mit Absichten der Erzielung von Einnahmen ausgeübt, ist die Wohnungseigentümergemeinschaft unternehmerisch tätig. Der Geschäftsführer und die Mitglieder einer hingegen sind keine Unternehmer und deren Leistungen unterliegen demzufolge nicht der Umsatzsteuer. Umsatzsteuerfrei sind alle von der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer und Teileigentümer erbrachten Leistungen, soweit diese zum Gebrauch, Instandhaltung, -setzung, Wärmelieferung oder sonstigen Verwaltungen gleichartiger Gegenstände des gemeinschaftlichen Eigentums überlassen und gebraucht werden.

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