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Witwengelder

Gelder die von Witwen/Witwern aus früheren Arbeitsverhältnissen des Verstorbenen bezogen werden, unterliegen der Steuerpflicht wobei eine Versorgungsfreibetrag von 40 % aber max. 3.072 € gewährt wird. Dazu muss jedoch die Einreichung der Lohnsteuerkarte von Witwe(r) beim Unternehmen erfolgen.

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