Zahlungen wie beispielsweise Rente, Leibrente oder eine dauernden Last werden als wiederkehrende Leistungen, bezeichnet.
Dauernde Last
Als dauernde Last werden Zahlungen bezeichnet, die immer wieder kehren und mind. in einen Zeitraum von 10 Jahren zu leisten sind. Sie werden in Form von Geld oder Sachwerten geleistet. Der Betrag der Zahlungen kann dabei gleich bleibend oder unterschiedlich sein. Ist eine Person rechtlich dazu verpflichtet dauernde Lasten zu zahlen, können diese als Werbungskosten, Betriebsausgaben oder Sonderausgaben bei der Ermittlung des steuerpflichtigen Einkommens, abgezogen werden.
Leibrenten
Als Leibrenten werden gleich bleibende Bezüge bezeichnet deren Auszahlung auf Lebenszeit an Personen erfolgt, die zu Ihrem Bezug berechtigt sind. Private Leibrenten sind beispielsweise gesetzliche Altersrenten wobei nur Ihr Ertragsanteil der Steuer unterliegt.
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