Kostenlose Informationen und Vergleiche von Geld.de Bild
Bekannt aus der TV Werbung

Wiederkehrende Einnahmen

bzw. Bezüge werden zu den sonstigen Einkünften gezählt, wobei sie Leibrenten, Einkünfte aus Zuschüssen oder sonstigen Vorteilen sind, deren Gewährung als wiederkehrende Bezüge, erfolgt.

Bei den Leibrenten unterliegt nur der Ertragsanteil der Besteuerung. Je Höher das Rentenalter ist desto geringer ist der Ertragsanteil. Im Gegensatz dazu unterliegen Einkünfte aus Zuschüssen und sonstigen Vorteilen, deren Gewährung als wiederkehrende Bezüge erfolgt, komplett der Steuer.

Steuersparkonzepte kostenlos anfordern
*  
* *
* *
* *
* *
* *
* *
*
Ihre persönlichen Angaben werden über eine sichere Verbindung (SSL) gesendet!
Rabatt höhere Leistungen kompetenter Support immer den günstigen Tarif umfangreiche Information

Aktuelles aus unserem GELD.de-Blog

Partnerprogramm  |   Für Makler  |   Werbung  |   Wir über uns  |   Newsletter  
Presse  |   Jobs  |   Partner  |   Kontakt

Versicherungsgesellschaften |  Krankenkassen |  Kreditinstitute |  Bausparkassen |  GELD.de - Top Produkte 
Wissen |  Impressum |  Datenschutz |  AGB |  Sitemap

Copyright © Geld.de 2012. Alle Rechte vorbehalten.