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Vorweggenommene Erbfolge

Von einer vorweggenommenen Erbfolge spricht man bei der Vermögensübertragung zu Lebzeiten eines zukünftigen Erblassers, diese Art der Übertragung ist besonders bei großen Vermögen angebracht, da die angewendeten Freibeträge aller 10 Jahre erneut gelten. Demzufolge sind Vorgänge wie Schenkung und Erbung erneut in jener Höhe absolut Steuerfrei. Damit dieser Vorteil vollsten ausgeschöpft wird ist es angebracht seinen zukünftigen Erben aller 10 Jahre eine wesentliche Summe zu übermitteln. Kinder verfügen über einen persönlichen Anspruch auf Freibeträge das heißt, jedes Elternteil kann seinen Kind innerhalb von 10 Jahren einen Betrag von 205.000 €, steuerfrei übermitteln.

Wichtig!
Vermeiden Sie eine Kette der Schenkung das heißt, die Übertragung von Vermögen von Mutter auf den Vater unter Auflage der Mutter das die Übertragung des Vermögens auf die Tochter erfolgt. Denn dadurch könnte das Finanzamt den Verdacht eines Umgehungsversuches hegen und die Steuerfreiheit wäre damit gefährdet. Vermeiden Sie Verpflichtungserklärung die zur Vermögensweiterleitung beitragen sollen und tätigen Sie derartige Übertragungen nicht sofort und nicht mit einen gleichen Betrag!

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