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Vorwegabzug

Der ist ein Betrag der innerhalb der Höchstbetragsberechnung abgezogen wird. Der beträgt bei:

  • Ledigen - 3.068 €
  • Verheirateten - 6.136 €

Die Ermittlung aller abzugsfähigen Vorsorgeaufwendung basieren auf der Höchstbetragsberechnung, zu diesen Aufwendungen zählen beispielsweise:

  • Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung
  • Beiträge zur Krankenversicherung
  • Beiträge zur Pflegeversicherung
  • Beiträge zur Unfallversicherung
  • Beiträge zur Haftpflichtversicherung
  • Zahlung deren Empfänger die Bundesanstalt für Arbeit oder diverse Lebensversicherung sind
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