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Vortragstätigkeit

Erlöse aus en, die größtenteils zur Kostendeckung verwendet werden sind unter folgenden Bedingungen Umsatzsteuerfrei:

Erlöse stammen aus:

  • Vorträgen
  • Kursen
  • sonstigen Veranstaltungen mit wissenschaftlichen bzw. belehrenden Charakter

Durchführung erfolgt von:

  • juristischen Personen des öffentlichen Rechts
  • Verwaltungsakademien
  • Wirtschaftsakademien
  • Volkshochschulen
  • Einrichtungen, die gemeinnützige Zwecke oder die eines Berufsverbandes verfolgen
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