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Vorsteuerdurchschnittssatz

Bestimmten Unternehmen ist es möglich ihre Vorsteuer ohne Einzelnachweise, pauschal geltend zu machen. Dafür muss das Unternehmen jedoch folgende Bedingungen erfüllen:

  • keine Buchführungspflicht
  • Vorjahresumsatz übersteigt nicht den Betrag von 61.356 €
  • Regelbesteuerung angewendet wird
  • Besteuerung nach Durchschnittssätzen wurde beim Finanzamt beantragt
  • Einordnung in folgenden Berufsgruppen / Gewerbezweige:
    • Friseure (4,5 %)
    • Bautischlerei / Möbeltischlerei (9 %)
    • Buchbinderei (5,2 %)
    • Journalisten (4,8 %)
    • Mitarbeiter (selbstständig) bei Film, Funk, Bühne, Schallplattenproduzenten, Fernsehen (3,6 %)
    • Grafiker (5,2 %)
    • Bildhauer (7,0 %)
    • Kunstmaler (5,2 %)
    • Hochschullehrer (2,9 %)
    • Schriftsteller (2,6 %)
    • Druckerei (6,4 %)
    • Elektroinstallationsbetriebe (9,1 %)
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