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Vorsteuer

Als bezeichnet man die Steuer Umsatzsteuer. Sie wird einem Unternehmer in Rechnung gestellt wenn dieser Leistungen / Lieferungen erwirbt, dabei kann eine Verrechnung der in Rechnung gestellten Umsatzsteuer mit der auf Ihre Lieferung / Leistungen erhobenen Umsatzsteuer erfolgen (mehr zum Thema abzug).

Beispiel!
Beim Erwerb einer Maschine erhält ein Unternehmer eine Rechnung in der folgende Positionen ausgewiesen sind, der Käufer kann die auf der Rechnung enthaltene Umsatzsteuer beim Finanzamt als zurück fordern.

Maschine
20.000 €
+
16% Umsatzsteuer
3.200 €
=
Gesamt
23.200€

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