Als bezeichnet man die Steuer Umsatzsteuer. Sie wird einem Unternehmer in Rechnung gestellt wenn dieser Leistungen / Lieferungen erwirbt, dabei kann eine Verrechnung der in Rechnung gestellten Umsatzsteuer mit der auf Ihre Lieferung / Leistungen erhobenen Umsatzsteuer erfolgen (mehr zum Thema abzug).
Beispiel!
Beim Erwerb einer Maschine erhält ein Unternehmer eine Rechnung in der folgende Positionen ausgewiesen sind, der Käufer kann die auf der Rechnung enthaltene Umsatzsteuer beim Finanzamt als zurück fordern.
Maschine 20.000 € + 16% Umsatzsteuer 3.200 € = Gesamt 23.200€
Bald ist wieder die jährliche Steuererklärung fällig und damit die Frage, welche Ausgaben abgerechnet werden können. Ein wichtiger Posten, der jedoch gern unterschätzt wird, sind die jährlich anfallenden... [mehr]
Das Bundeszentralamt für Steuern hat einen neuen Datenpool eingeführt, der Einkommen aller Art aufdeckt. Finanzämter können nun besser die Einkünfte der Steuerzahler abgleichen und Steuertrickser entlarven. Viele... [mehr]
Für viele ist das Verfassen der Steuererklärung eher eine lästige Angelegenheit, allerdings ist es Grundlage für etwaige Erstattungen der gezahlten Vorsorge- und Versicherungsbeiträge. Wer Steuern erstattet bekommen... [mehr]
Das neue Jahr bedeutet für Arbeitnehmer eine frohe Botschaft: Insgesamt bis zu 160 Euro mehr bekommen sie durch Änderungen im Steuer- und Abgaberecht vom Staat geschenkt. Der Jahreswechsel 2011 / 2012 bringt mehr Geld in... [mehr]
Das Bundeskabinett hat am Mittwoch das Gesetz zum Abbau der kalten Progression beschlossen. Zum einen wird das Einkommenssteuergesetz und zum anderen das Finanzausgleichsgesetz geändert. Mit den gesetzlichen Neuerungen... [mehr]
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