Kostenlose Informationen und Vergleiche von Geld.de Bild
Bekannt aus der TV Werbung

Vorlagepflicht

Sind Personen an einer Steuerrechtssache beteiligt, kann die Finanzbehörde von diesen und anderen Personen verlangen folgendes zur Einsicht bzw. Prüfung vorzulegen:

  • Aufzeichnungen
  • Bücher
  • Geschäftspapiere
  • Urkunden

Die Finanzbehörde hat dabei eine Mitteilungspflicht gegenüber der Person, die zur Vorlage bestimmter Dokumente aufgefordert wird, ob diese Dokumente für die eigene Besteuerung bzw. die einer anderen Person von Nöten ist.

Die Vorlage bestimmter Dokumente sollte jedoch erst dann von der Finanzbehörde verlangt werden, wenn folgendes vorangegangen ist:

  • wenn die Person, die zur Vorlage verpflichtet ist, eine Auskunft nicht erteilt hat
  • die Auskunft unzureichend war
  • oder Zweifel an ihrer Richtigkeit bestehen

Allerdings haben die o. g. Einschränkungen keine Gültigkeit, wenn:

  • steuerliche Vergünstigungen geltend gemacht wurden
  • die Finanzbehörde keine Außenprüfung durchführen lassen möchte
  • dringender Klärungsbedarf besteht, da es sich um enorme steuerliche Auswirkungen handelt

Die Finanzbehörden können die Vorlauge von Urkunden an Stelle des Amtes verlangen oder in diese beim igen einsehen. Vorausgesetzt dieser ist damit einverstanden bzw. die Urkunde ist nicht zur Vorlage beim Amt geeignet. Geht es um die Feststellung einer Wertbeschaffenheit, kann die Finanzbehörde sogar verlangen Wertsachen wie z.B. Geld, Wertsachen vorzulegen. Allerdings darf die Vorlage von Wertgegenständen nicht zur Forschung nach unbekannten Gegenständen, angeordnet werden.

Steuersparkonzepte kostenlos anfordern
*  
* *
* *
* *
* *
* *
* *
*
Ihre persönlichen Angaben werden über eine sichere Verbindung (SSL) gesendet!
Rabatt höhere Leistungen kompetenter Support immer den günstigen Tarif umfangreiche Information

Aktuelles aus unserem GELD.de-Blog

Partnerprogramm  |   Für Makler  |   Werbung  |   Wir über uns  |   Newsletter  
Presse  |   Jobs  |   Partner  |   Kontakt

Versicherungsgesellschaften |  Krankenkassen |  Kreditinstitute |  Bausparkassen |  GELD.de - Top Produkte 
Wissen |  Impressum |  Datenschutz |  AGB |  Sitemap

Copyright © Geld.de 2012. Alle Rechte vorbehalten.