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Verbrauchsteuern

Besteuerungsgegenstand:

  • Gebrauch und Verbrauch bestimmter Waren

wird erhoben von:

  • Bund
  • Einnahmen stehen nach Unterscheidung in vier Gruppen, Folgenden zu:
    • Bund – Steuer für Branntwein, Tabak, Zwischenerzeugnisse, Schaumwein, Strom, Mineralöl, Kaffee
    • Bundesländern – Steuer für Bier
    • Bund und Länder gemeinsam – Steuer für Einfuhrumsatz
    • Gemeinden bzw. Gemeindeverbänden – örtliche Steuern

Wissenswertes:

sind z.B.

  • Kaffeesteuer
  • Tabaksteuer
  • Stromsteuer
  • Schaumweinsteuer
  • Biersteuer

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