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Unternehmer

Wird von einer Person eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit ausgeübt, ist er nach den Bestimmungen des Umsatzsteuergesetzes, . Ein Unternehmen umfasst demzufolge die gesamten beruflichen oder gewerblichen Tätigkeiten eines s. Alle anhaltenden Tätigkeiten mit denen Einnahmen erzielt werden, auch wenn nicht die Absicht besteht Gewinne zu erwirtschaften oder die Tätigkeit einer Personenvereinigung nur unter den Mitgliedern erfolgt, sind den beruflichen oder gewerblichen Tätigkeiten zuzuordnen. Selbst Arbeitnehmer die abhängig beschäftigt sind können als tätig sein.

Die Eigenschaft eines s ist von hoher steuerlicher Interesse da nur Ihre Umsätze der Umsatzsteuer unterwerfen müssen. Einer Befreiung der Umsatzsteuer gilt in der Regel nur für folgendes:

  • Kleinunternehmer, die sich gegen die Umsatzsteuer entscheiden
  • bestimmte Liefer- und Leistungsausführungen z.B. Umsätze von Ärzten
Wichtig!
Erfolgt eine Lieferung eines neuen Fahrzeugs in ein übriges Gemeinschaftsgebiet durch einen Nicht-, wird dieser wie ein behandelt.
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