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Unterhaltsgeld

ist eine steuerfreie Einnahme und wird damit nicht der Einkommensteuer unterworfen, allerdings unterliegt es den Progressionsvorbehalt da die Gewährung als Zuschuss, erfolgt. Das hat eine Erhöhung des Einkommensteuersatzes zur Folge, dabei sind auch steuerfreie Leistungen betroffen da für diese bei der Berechnung mti einbezogen werden. Das heißt das zuversteuernde Einkommen unterliegt einen höheren Steuersatz und macht sich ins besondere bemerkbar, wenn neben den noch andere Einnahmen erzielt werden einer Besteuerung unterliegen.

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