Für die Erhebung einer Verpflichtungs- oder Anfechtungsklage muss ein außergerichtlicher Rechtsbehelf ohne Erfolg gewesen sein. Von diesem Umstand kann jedoch mittels einer Sprung- bzw. abgewichen werden da bei beiden kein Vorverfahren von Nöten ist. Die kann bei untätigen Finanzbehörden per Einspruch erhoben werden, das heißt, wurde keine Entscheidung bezüglich des Einspruchs in einen angemessenen Zeitraum gefällt und kein ausreichender Grund dafür übermittelt. Eine Verpflichtungs- bzw. Anfechtungsklage kann binnen eines Monats nachdem der außergerichtliche Rechtsbehelf bekannt gegeben wurde, erhoben werden. Laut Finanzgerichtsordnung besteht die Möglichkeit eines Finanzrechtsweges bei nachstehenden, öffentlich-rechtlichen Streitigkeiten:
Bald ist wieder die jährliche Steuererklärung fällig und damit die Frage, welche Ausgaben abgerechnet werden können. Ein wichtiger Posten, der jedoch gern unterschätzt wird, sind die jährlich anfallenden... [mehr]
Das Bundeszentralamt für Steuern hat einen neuen Datenpool eingeführt, der Einkommen aller Art aufdeckt. Finanzämter können nun besser die Einkünfte der Steuerzahler abgleichen und Steuertrickser entlarven. Viele... [mehr]
Für viele ist das Verfassen der Steuererklärung eher eine lästige Angelegenheit, allerdings ist es Grundlage für etwaige Erstattungen der gezahlten Vorsorge- und Versicherungsbeiträge. Wer Steuern erstattet bekommen... [mehr]
Das neue Jahr bedeutet für Arbeitnehmer eine frohe Botschaft: Insgesamt bis zu 160 Euro mehr bekommen sie durch Änderungen im Steuer- und Abgaberecht vom Staat geschenkt. Der Jahreswechsel 2011 / 2012 bringt mehr Geld in... [mehr]
Das Bundeskabinett hat am Mittwoch das Gesetz zum Abbau der kalten Progression beschlossen. Zum einen wird das Einkommenssteuergesetz und zum anderen das Finanzausgleichsgesetz geändert. Mit den gesetzlichen Neuerungen... [mehr]
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