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Unfallversicherung

sbeiträge gelten als Vorsorgeaufwendungen und bedürfen einer steuerlichen Berücksichtigung als Sonderausgaben innerhalb der Höchstbetragsberechnung.

Leistungen, die aus einer gesetzlichen bezogen werden, sind von der Steuer befreit wobei irrelevant ist ob diese der Person zufließen, die ursprünglich berechtigt ist oder die Auszahlung an einen Hinterbliebenen erfolgt. Selbst Leistungen die aus einer ausländischen, gesetzlichen geleistet werden können von der Steuer befreit sein.

Auch wenn in den meisten en eine Leistung für Unfälle mit Todesfolge enthalten ist, sind diese nicht als Lebensversicherung anzusehen. Als Lebensversicherung zählen jedoch folgende Versicherungen:

  • Unfallzusatzversicherungen, deren Abschluss im Zusammenhang mit einer Lebensversicherung erfolgt
  • Berufsunfähigkeitszusatzversicherungen, deren Abschluss im Zusammenhang mit einer Lebensversicherung erfolgt
  • selbstständige Berufsunfähigkeitsversicherungen, mit Prämienrückgewähr
  • selbstständige en, mit Prämienrückgewähr
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