sbeiträge gelten als Vorsorgeaufwendungen und bedürfen einer steuerlichen Berücksichtigung als Sonderausgaben innerhalb der Höchstbetragsberechnung.
Leistungen, die aus einer gesetzlichen bezogen werden, sind von der Steuer befreit wobei irrelevant ist ob diese der Person zufließen, die ursprünglich berechtigt ist oder die Auszahlung an einen Hinterbliebenen erfolgt. Selbst Leistungen die aus einer ausländischen, gesetzlichen geleistet werden können von der Steuer befreit sein.
Auch wenn in den meisten en eine Leistung für Unfälle mit Todesfolge enthalten ist, sind diese nicht als Lebensversicherung anzusehen. Als Lebensversicherung zählen jedoch folgende Versicherungen:
Bald ist wieder die jährliche Steuererklärung fällig und damit die Frage, welche Ausgaben abgerechnet werden können. Ein wichtiger Posten, der jedoch gern unterschätzt wird, sind die jährlich anfallenden... [mehr]
Das Bundeszentralamt für Steuern hat einen neuen Datenpool eingeführt, der Einkommen aller Art aufdeckt. Finanzämter können nun besser die Einkünfte der Steuerzahler abgleichen und Steuertrickser entlarven. Viele... [mehr]
Für viele ist das Verfassen der Steuererklärung eher eine lästige Angelegenheit, allerdings ist es Grundlage für etwaige Erstattungen der gezahlten Vorsorge- und Versicherungsbeiträge. Wer Steuern erstattet bekommen... [mehr]
Das neue Jahr bedeutet für Arbeitnehmer eine frohe Botschaft: Insgesamt bis zu 160 Euro mehr bekommen sie durch Änderungen im Steuer- und Abgaberecht vom Staat geschenkt. Der Jahreswechsel 2011 / 2012 bringt mehr Geld in... [mehr]
Das Bundeskabinett hat am Mittwoch das Gesetz zum Abbau der kalten Progression beschlossen. Zum einen wird das Einkommenssteuergesetz und zum anderen das Finanzausgleichsgesetz geändert. Mit den gesetzlichen Neuerungen... [mehr]
Service
Suchen Sie vielleicht?
Informationen