Entstehen private aus beruflicher Veranlassung, so besteht die Möglichkeit diese als Werbungskosten bei Einnahmen aus nichtselbstständiger Tätigkeit geltend zu machen. Eine andere Möglichkeit ist die Rückerstattung durch den Arbeitgeber. Möchte man die steuerlich geltend machen ist der berufliche Anteil der Nutzung nachzuweisen. Erfolgt ein Einzelnachweis der beruflich bedingten über einen Zeitraum von 3 Monaten kann der ermittelte Anteil der beruflichen Kosten für den kompletten Veranlagungszeitrum zu Grunde gelegt werden. Wird kein Einzelnachweis vorgelegt werden die Werbungskosten pauschal mit 20 % jedoch höchstens 20 € im Monat, anerkannt. Bei Einzelnachweisen sollten folgende Angaben erfasst werden:
Steuerliche Berücksichtigung als Werbungskosten:
Erstattung durch Arbeitgeber:
Wird vom Arbeitgeber in der Wohnung des Arbeitnehmers ein Zweitanschluss eingerichtet und eine Privatnutzung durch den Arbeitnehmer ausdrücklich untersagt ist, sind alle anfallenden Kosten für den Zweitanschluss von der Steuer befreit. Wo hingegen bei der Privatnutzung eines betrieblichen Telefons, durch den Arbeitnehmer, alle daraus resultierenden Vorteile des Arbeitgebers, von der Steuer befreit sind.
Bald ist wieder die jährliche Steuererklärung fällig und damit die Frage, welche Ausgaben abgerechnet werden können. Ein wichtiger Posten, der jedoch gern unterschätzt wird, sind die jährlich anfallenden... [mehr]
Das Bundeszentralamt für Steuern hat einen neuen Datenpool eingeführt, der Einkommen aller Art aufdeckt. Finanzämter können nun besser die Einkünfte der Steuerzahler abgleichen und Steuertrickser entlarven. Viele... [mehr]
Für viele ist das Verfassen der Steuererklärung eher eine lästige Angelegenheit, allerdings ist es Grundlage für etwaige Erstattungen der gezahlten Vorsorge- und Versicherungsbeiträge. Wer Steuern erstattet bekommen... [mehr]
Das neue Jahr bedeutet für Arbeitnehmer eine frohe Botschaft: Insgesamt bis zu 160 Euro mehr bekommen sie durch Änderungen im Steuer- und Abgaberecht vom Staat geschenkt. Der Jahreswechsel 2011 / 2012 bringt mehr Geld in... [mehr]
Das Bundeskabinett hat am Mittwoch das Gesetz zum Abbau der kalten Progression beschlossen. Zum einen wird das Einkommenssteuergesetz und zum anderen das Finanzausgleichsgesetz geändert. Mit den gesetzlichen Neuerungen... [mehr]
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