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Telearbeit

kann Selbstständig oder im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses durchgeführt werden. Die Stellung der benötigten Arbeitsmittel wie PC, Fax und Telefon erfolgt in der Regel vom Arbeitgeber. Alle Geräte werden im Normalfall, zeitgleich an das Unternehmensnetz gebunden und die Abrechnung der Telefonkosten erfolgt durch den Arbeitgeber. Eine Privatnutzung durch den Arbeitnehmer sollte hierbei vertraglich ausgeschlossen werden um die Entstehung eines geldwerten Vorteil für den Arbeitnehmer, zu vermeiden. Daher sollte parallel auch ein Privatanschluss bestehen. Werden vom Arbeitgeber Kosten für den Strom ersetzt fällt dies unter den steuerfreien Auslagenersatz. Es ist daher sinnvoll die Betriebszeiten exakt zu notieren, denn bei einem Pauschalersatz werden die Kosten dem steuerpflichtigen Arbeitslohn angerechnet. Ebenso zum steuerpflichtigen Arbeitslohn gehören Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer wenn diese vom Arbeitgeber ersetzt werden, erfolgt keine Kostenerstattung durch den Arbeitgeber können diese Kosten vom Arbeitnehmer als Werbungskosten geltend gemacht werden, dabei gelten die Grundsätze für häusliche Arbeitszimmer.

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