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Teilzahlung

Als werden Entgelte bezeichnet, welche für eine noch nicht vollständig erbracht Gegenleistung ganz oder teils gezahlt werden.

Erfolgt eine Gewinnermittlung anhand von Einnahmen-Überschussrechnung,
wird beim Erwerb von Umlaufvermögen das Zufluss- bzw. Abflussprinzip angewendet. Damit erfolgt die Erfassung von eingegangenen Anzahlungen (bei Erhalt) als Betriebseinnahme und gezahlte Anzahlungen (bei Zahlung) als Betriebsausgabe. Erfolgt im Gegenzug der Erwerb von Anlagevermögen, ist dies nicht sofort als Betriebsausgabe abzugsfähig sondern erst bei Lieferung des Wirtschaftsgutes in Höhe der Abschreibung, wenn es abnutzbar ist. Handelt es sich um ein nicht abnutzbares Wirtschaftsgut, so entstehen erst bei Veräußerung Betriebsausgaben.

Erfolgt eine Gewinnermittlung nach Betriebsvermögensvergleich,
muss eine Passivierung der eingegangen Anzahlungen und eine Aktivierung der gezahlten Anzahlungen, vorgenommen werden.

Tipp!
Liegt eine Rechnung mit ausgewiesener Umsatzsteuer vor und wurde die Zahlung auch tatsächlich erbracht, kann die Vorsteuer für die geleisteten Anzahlungen geltend gemacht werden.

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