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Teilwertabschreibung

Alle Wirtschaftgüter die den Anlagevermögen bzw. Umlaufvermögen angehören, können teilwertig abgeschrieben werden. Die findet ihre Anwendung wenn der Teilwert eines Wirtschaftsgutes geringer ist als die Kosten der Anschaffung bzw. Herstellung wenn sie um die Abschreibung vermindert werden. Das heißt der Unterschiedsbetrag zwischen Buch- und Teilwert kann in bei der abgeschrieben werden.

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