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Teilbetrieb

Von einen spricht man wenn folgende Voraussetzungen gegeben sind:

  • Der Teil eines Gesamtbetriebes ist in sich geschlossen, organisch und bildet eine Einheit
  • er ist für sich selbst lebensfähig aber
  • in gewisser Hinsicht gegenüber des Gesamtberichtes Selbstständig

Ebenso können folgende Gegebenheiten auf einen hindeuten:

  • eigenes Rechnungswesen
  • eigener Kundenstamm
  • eigene Preisgestaltung
  • eigenes Anlagevermögen
  • es wird eine andere Tätigkeit, als die im Hauptbetrieb, ausgeübt
  • Eigenständige Person

Folgend aufgeführte Betriebe gehören z.B. zu den en:

  • Bäuerrei einer Gaststätte
  • Druckereien eines Zeitungsverlages
  • Filialen / Niederlassungen
  • Reisbüro eines Busunternehmens
  • Ferienwohnungsvermietung in einen Apartmenthaus eines Hotels

Ist der Teil eines Gesamtbetriebes als einzuordnen, besteht bei Verkauf des es die Möglichkeit der Entstehung eines steuerbegünstigten Veräußerungsgewinnes. Dabei ist jedoch die komplette Veräußerung des es zu beachten.

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