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Tarif

Die Besteuerung des Einkommens erfolgt entweder nach dem Grundtarif oder aber den Splittingtarif, wobei der letztere bei folgenden Fällen zur Anwendung kommt:

  • Eheleuten mit Zusammenveranlagung
  • Witwen bzw. Witwer nach Tod des Gatten, im Folgejahr
  • Geschiedene die sich im Scheidungsjahr befinden

In allen anderen Fällen, erfolgt die Besteuerung nach den Grundtarif.

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