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Tabaksteuer

Besteuerungsgegenstand:

  • Tabakwaren wie z.B. Zigaretten, Zigarren, Zigarillos, Rauchtabak und gleichwertige Produkte die ganz oder teils aus Tabakersatzstoffen bestehen

Steuersatz:

  • 5,59 Cent je Stück + 23,31 % vom Kleinverkaufspreis – Zigaretten
  • 1,3 Cent je Stück + 1 % vom Kleinverkaufspreis – Zigarillos, Zigarren
  • Rauchtabak
    • 19,15 € je Kg + 17,02 % vom Kleinverkaufspreis (mind. 31 € je Kg) – Feinschnitt
    • 10,70 € je Kg + 13,5 % vom Kleinverkaufspreis

Steuerart:

  • Verbrauchsteuer

wird erhoben von:

  • Bundeszollverwaltung
  • Einnahmen stehen Bund zu

Wissenswertes:

  • 96 % der Gesamteinnahmen durch die ergeben sich aus der Besteuerung der Zigarette
  • Bemessungsgrundlage für den preisbezogenen anteil ist der Kleinverkaufspreis und wird von Importeuren und Herstellern frei bestimmt

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