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Stundung

Eine ist die verzögerte Fälligkeit einer Zahlung, welche z.B. von Finanzbehörden ganz oder teils auf Grund von Ansprüchen aus Steuerschuldverhältnissen ausgeführt werden kann, wenn der Einzug des fälligen Betrages eine verheerende Härte für den Schuldner darstellen würde. Allerdings darf keine Gefährdung des Steueranspruches durch die entstehen. Im Normalfall erfolgt die Gewährung einer nur auf Antrag mit Sicherheitsleistung wobei szinsen erhoben werden.

Wichtig!
Abzugssteuern können nicht gestundet werden.

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