Gelder die für n oder Besuche eines Fachkongresses aufgewendet werden können als Baitriebsausgaben bzw. Werbungskosten geltend gemacht werden wenn der Zweck bzw. die Teilnahme ausschließlich zu beruflichen oder betrieblichen Zwecken erfolgte. Betrieblich oder Beruflich veranlasst sind Reisen oder Teilnahmen wenn diese in einem objektiven Zusammenhang zum Betrieb bzw. Beruf stehen und die Kosten aus betrieblichen oder beruflichen Interesse aufgewendet werden. Die Befriedigung privater Interessen sollte dabei möglichst im Hintergrund stehen da die Aufwendungen nur abzugsfähig sind wenn die Aufwendungen für n oder Teilnahmen an Fachkongressen vom Betrieb (Betriebsausgaben) oder aus privater Tasche (Werbungskosten) geleistet wurden.
Tipp!
Der Aufenthalt sollte gut durch organisiert sein das heißt der berufliche Teil sollte mind. 8 Stunden betragen. Vermeiden sie dabei einen Mitaufenthalt des Ehegatten oder einen anschließenden Privaturlaub, dadurch könnte der berufliche bzw. betriebliche Zweck des Aufenthalts verloren gehen und das wiederum könnte dazu führen das die Aufwendungen nicht als Betriebsausgaben oder Webungskosten anerkannt werden.
Bald ist wieder die jährliche Steuererklärung fällig und damit die Frage, welche Ausgaben abgerechnet werden können. Ein wichtiger Posten, der jedoch gern unterschätzt wird, sind die jährlich anfallenden... [mehr]
Das Bundeszentralamt für Steuern hat einen neuen Datenpool eingeführt, der Einkommen aller Art aufdeckt. Finanzämter können nun besser die Einkünfte der Steuerzahler abgleichen und Steuertrickser entlarven. Viele... [mehr]
Für viele ist das Verfassen der Steuererklärung eher eine lästige Angelegenheit, allerdings ist es Grundlage für etwaige Erstattungen der gezahlten Vorsorge- und Versicherungsbeiträge. Wer Steuern erstattet bekommen... [mehr]
Das neue Jahr bedeutet für Arbeitnehmer eine frohe Botschaft: Insgesamt bis zu 160 Euro mehr bekommen sie durch Änderungen im Steuer- und Abgaberecht vom Staat geschenkt. Der Jahreswechsel 2011 / 2012 bringt mehr Geld in... [mehr]
Das Bundeskabinett hat am Mittwoch das Gesetz zum Abbau der kalten Progression beschlossen. Zum einen wird das Einkommenssteuergesetz und zum anderen das Finanzausgleichsgesetz geändert. Mit den gesetzlichen Neuerungen... [mehr]
Service
Suchen Sie vielleicht?
Informationen