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Strafen

Gelder, die Auf Grund von geleistet werden müssen unterliegen einem Abzugsverbot, das heißt sie dürfen steuerlich nicht geltend gemacht werden. Folgende Gelder sind als Strafgelder anzusehen:

  • Geldstrafen
  • Geldbußen
  • Ordnungsgelder
  • Verwarnungsgelder
  • Gegenleistung die zu Auflagen bzw. Weisungen verhängt werden

Es besteht jedoch die Möglichkeit Kosten, die im Zusammenhang mit einer Straftat für einen Anwalt bzw. das Verfahren geleistet werden müssen als Betriebsausgaben steuerlich geltend zu machen. Allerdings muss die Straftat im Zusammenhang mit einen Betrieb stehen.

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