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Stock Option

Mit der werden den Arbeitnehmern einer Aktiengesellschaft Bezugsrechte auf Unternehmenseigene Aktien gewährt. Die ist als Mitarbeiterbeteiligung anzusehen. Laut Urteil des Bundesfinanzhofes vom 20.06.2001 zählen die durch den Arbeiteber eingeräumten, nicht handelbaren Aktienoptionsrechte, erst zum Steuerpflichtigen Arbeitslohn wenn die Aktien bezogen wurden.

Tipp!
Die Ausführung von s sollte bei einen möglichst niedrigen Aktienkurs erfolgen, da die Aktien bei einer späteren Wertsteigerung von der Steuer befreit sind, allerdings darf dabei der Aktienverkauf nicht innerhalb der Spekulationsfrist für Wertpapiere liegen.

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