Mit der werden den Arbeitnehmern einer Aktiengesellschaft Bezugsrechte auf Unternehmenseigene Aktien gewährt. Die ist als Mitarbeiterbeteiligung anzusehen. Laut Urteil des Bundesfinanzhofes vom 20.06.2001 zählen die durch den Arbeiteber eingeräumten, nicht handelbaren Aktienoptionsrechte, erst zum Steuerpflichtigen Arbeitslohn wenn die Aktien bezogen wurden.
Tipp!
Die Ausführung von s sollte bei einen möglichst niedrigen Aktienkurs erfolgen, da die Aktien bei einer späteren Wertsteigerung von der Steuer befreit sind, allerdings darf dabei der Aktienverkauf nicht innerhalb der Spekulationsfrist für Wertpapiere liegen.
Bald ist wieder die jährliche Steuererklärung fällig und damit die Frage, welche Ausgaben abgerechnet werden können. Ein wichtiger Posten, der jedoch gern unterschätzt wird, sind die jährlich anfallenden... [mehr]
Das Bundeszentralamt für Steuern hat einen neuen Datenpool eingeführt, der Einkommen aller Art aufdeckt. Finanzämter können nun besser die Einkünfte der Steuerzahler abgleichen und Steuertrickser entlarven. Viele... [mehr]
Für viele ist das Verfassen der Steuererklärung eher eine lästige Angelegenheit, allerdings ist es Grundlage für etwaige Erstattungen der gezahlten Vorsorge- und Versicherungsbeiträge. Wer Steuern erstattet bekommen... [mehr]
Das neue Jahr bedeutet für Arbeitnehmer eine frohe Botschaft: Insgesamt bis zu 160 Euro mehr bekommen sie durch Änderungen im Steuer- und Abgaberecht vom Staat geschenkt. Der Jahreswechsel 2011 / 2012 bringt mehr Geld in... [mehr]
Das Bundeskabinett hat am Mittwoch das Gesetz zum Abbau der kalten Progression beschlossen. Zum einen wird das Einkommenssteuergesetz und zum anderen das Finanzausgleichsgesetz geändert. Mit den gesetzlichen Neuerungen... [mehr]
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