Kostenlose Informationen und Vergleiche von Geld.de Bild
Bekannt aus der TV Werbung

Stipendien

Steuerfreiheit gilt für alle , die:

  • der Forschungsförderung, dienen
  • der Förderung wissenschaftlicher Fortbildung oder Ausbildung, dienen
  • der Förderung künstlerischer Fortbildung oder Ausbildung, dienen
  • durch Vereine oder Stiftungen vergeben werden

Die ersten drei Punkte setzen Voraus, das die Gewährung unmittelbar aus öffentlichen Mitteln oder zwischen- bzw. überstaatlichen Einrichtungen, denen die BRD als Mitglied angehört, erfolgt. Für die Steuerfreiheit müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Der Betrag der für die Forschungsaufgabenerfüllung, Lebensunterhaltsbestreitung und Ausbildungsbedarfsdeckung erforderlich ist, darf nicht überschritten werden. Die Vergabe erfolgt durch die von dem Geber erlassenen Richtlinien.
  • Es darf keine Verpflichtung für den Stipendiumsempfänger entstehen, wobei er im Zusammenhang mit dem Stipendium diverse wissenschaftliche bzw. künstlerische Gegenleistungen sowie Arbeitnehmertätigkeiten erbringen muss.
  • Der Berufsausbildungsabschluss darf beim Empfänger des Stipendiums bei der Erstgewährung, nicht länger als 10 Jahre zurück liegen. Das ist jedoch nur der Fall bei zur Förderung der wissenschaftlichen oder künstlerischen Fortbildung.
Steuersparkonzepte kostenlos anfordern
*  
* *
* *
* *
* *
* *
* *
*
Ihre persönlichen Angaben werden über eine sichere Verbindung (SSL) gesendet!
Rabatt höhere Leistungen kompetenter Support immer den günstigen Tarif umfangreiche Information

Aktuelles aus unserem GELD.de-Blog

Partnerprogramm  |   Für Makler  |   Werbung  |   Wir über uns  |   Newsletter  
Presse  |   Jobs  |   Partner  |   Kontakt

Versicherungsgesellschaften |  Krankenkassen |  Kreditinstitute |  Bausparkassen |  GELD.de - Top Produkte 
Wissen |  Impressum |  Datenschutz |  AGB |  Sitemap

Copyright © Geld.de 2012. Alle Rechte vorbehalten.